Ab wann ist die Wärmepumpe Pflicht?

Ab 2024 gilt in Deutschland eine Pflicht für 65% erneuerbare Energien bei neuen Heizungen.

In Deutschland gewinnen umweltfreundliche Heizsysteme zunehmend an Bedeutung, was zu rechtlichen Veränderungen führt, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Wärmepumpen. Ab wann eine Wärmepumpe Pflicht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Baujahrs des Hauses, energetischen Sanierungsmaßnahmen und gesetzlicher Vorgaben auf Bundes- oder Landesebene. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen und hilft Ihnen zu verstehen, unter welchen Umständen die Installation einer Wärmepumpe für Sie zur Pflicht werden könnte, um den Übergang zu nachhaltigeren Energielösungen zu erleichtern.

Seit wann muss eine Wärmepumpe zwingend installiert werden?

In der sich rasant wandelnden Welt der Energieversorgung, insbesondere in Deutschland, hat die Diskussion um den Einsatz von Wärmepumpen als eine nachhaltige Alternative zu konventionellen Heizsystemen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Einbau von Wärmepumpen betreffen, sind für Bauherren, Immobilienbesitzer und solche, die es werden möchten, von essenzieller Relevanz. Unsere Ausführungen zielen darauf ab, ein umfassendes Verständnis zu schaffen, ab wann der Einbau einer Wärmepumpe nicht nur eine Option, sondern eine verpflichtende Anforderung darstellt.

Der legislative Kontext in Deutschland setzt sich aus mehreren Richtlinien und Vorschriften zusammen, die in den letzten Jahren eingeführt oder aktualisiert wurden, um die Energiewende voranzutreiben. Diese Regulierungen sind Teil der nationalen Bestrebungen, die CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren und so den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen und den eigenen klimapolitischen Zielen gerecht zu werden. In diesem Sinne ist die Förderung effizienter, umweltfreundlicher Heizsysteme, wie der Wärmepumpe, ein zentraler Baustein.

Zentraler Ausgangspunkt für die Betrachtung, ab wann der Einbau von Wärmepumpen verpflichtend wird, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit November 2020 in Kraft ist. Es bündelt die zuvor geltenden Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und setzt neue Maßstäbe für die Energieeffizienz von Gebäuden. In dessen Rahmen werden klare Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Art der Energieversorgung von Neubauten gestellt, die die Nutzung erneuerbarer Energien in den Vordergrund rücken.

Für Neubauten bedeutet dies, dass die Einbindung erneuerbarer Energien, zu denen Wärmepumpen gehören, ab dem ersten Planungsschritt essentiell ist. Das GEG schreibt vor, dass eine wesentliche Quelle der Energieversorgung eines Neubaus aus erneuerbaren Energien stammen muss. Wärmepumpen, die Umgebungswärme, Erdwärme oder Grundwasserwärme effizient in Heizenergie umwandeln, sind hierfür eine ideale Technologie. Ihre Fähigkeit, mehr Energie in Form von Wärme zu liefern, als sie an elektrischer Energie aufnehmen, qualifiziert sie als eine der effizientesten Methoden zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Für Bestandsgebäude existieren aktuell keine pauschalen Verpflichtungen zum Umstieg auf Wärmepumpen. Jedoch sieht das GEG bei umfangreichen Renovierungen oder einem Austausch des Heizsystems eine Bewertung der energetischen Effizienz und eine verstärkte Hinwendung zu erneuerbaren Energien vor. Darüber hinaus können kommunale Satzungen oder spezifische Ländergesetze, die über das Bundesgesetz hinausgehen, zusätzliche Anforderungen oder Anreize für die Nutzung von Wärmepumpen schaffen.

Die Bestimmungen des GEG und anderer relevanter Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind dynamisch und können sich im Zuge weiterer Anstrengungen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in Deutschland weiterentwickeln. Blickt man in die Zukunft, ist es durchaus denkbar, dass die Gesetzgebung den Einsatz von Technologien wie der Wärmepumpe weiter vorantreiben und möglicherweise auch für Bestandgebäude verbindliche Regelungen einführen wird.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung spielen weitere Faktoren eine Rolle bei der Entscheidung für eine Wärmepumpe. Dazu gehören unter anderem die langfristige Senkung der Betriebskosten, die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Steigerung des Immobilienwerts. Auch staatliche Förderprogramme, die die Installation von Wärmepumpen finanziell unterstützen, sind wichtige Aspekte, die bei einer Umstellung zu berücksichtigen sind.

Fazit

Der Einbau von Wärmepumpen in Neubauten wird durch das GEG faktisch zum Standard, indem er zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienz- und Umweltstandards notwendig ist. Für Bestandsgebäude besteht eine solche allgemeine Verpflichtung aktuell nicht, doch sollte die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen stets im Auge behalten werden. Über das gesetzliche Muss hinaus bieten Wärmepumpen jedoch eine zukunftsfähige und nachhaltige Alternative, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch überzeugt und deren Einsatz daher weit über eine bloße Pflichterfüllung hinausgeht.

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